Auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist einer Frau Entschädigung und Schadensersatz wegen einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei einer Beförderung zugesprochen worden. Das Urteil ist besonders interessant, weil das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen des beklagten Unternehmens als ausreichendes Indiz für eine Frauendiskriminierung gewertet hat.
zur Pressemitteilung
April 7, 2009
Frauendiskriminierung mit Wahrscheinlichkeitsberechnung belegt
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